- Beschluss -

Geben wir der Jugend eine Stimme - Einrichtung eines Jugendbeirats im Landkreis Rottal-Inn

- Beschlossen durch den Kreisvorstand am 26.10.2021 -

Der Landkreis Rottal-Inn wird aufgefordert, einen Jugendbeirat einzurichten. Dieser soll die Interessen der jugendlichen Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber den Organen des Landkreises vertreten. Er soll über unmittelbare Jugendthemen beraten und zu betreffenden Anträgen in den Kreisgremien Stellung beziehen können.

Der Jugendbeirat wird von den Schülersprechern aller weiterführenden Schulen im Landkreis Rottal-Inn gebildet. So wird eine Einbeziehung und Vertretung nahezu aller Jugendlichen erreicht und politische Neutralität gewahrt. Der Jugendbeirat tagt mindestens viermal im Jahr. Ferner muss er einberufen werden, wenn eine Mehrheit der Kreisräte oder der Mitglieder des Jugendbeirates dies fordert. Als Gäste mit Rederecht können Vertreterinnen und Vertreter der im Kreistag vertretenen Parteien an den Sitzungen teilnehmen. Weiteres regelt eine Geschäftsordnung, auf deren Grundlage der Jugendbeirat berät.

Er wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, die ihm Vorstehen, ihn nach außen repräsentieren und die Beschlüsse vor dem Kreistag vertreten. Das Präsidium ist zur politischen Neutralität und zur Verschwiegenheit über nicht-öffentliche Kreisangelegenheiten verpflichtet.
Das Präsidium des Jugendbeirates nimmt als sachkundige Interessenvertretung an den Sitzungen des Kreistages teil. Zu diesem Zwecke haben die Präsidiumsmitglieder Rede- und Antragsrecht. Sie können an Ausschusssitzungen zu Themen, die unmittelbar Fragen der Jugend betreffen, teilnehmen. Das Präsidium berichtet dem Jugendbeirat bei jeder Sitzung über die Tätigkeit.

Aufwendungen des Jugendbeirats wie z.B. Fahrkosten zu den Kreistagsitzungen werden vom Landkreis getragen.

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